Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tischlerei Ruff GmbH & Co. KG

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Werkleistungen und Montagearbeiten der Tischlerei Ruff GmbH & Co. KG gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Sie gelten insbesondere für Leistungen aus den Bereichen Fenster, Türen, Rollläden, Sonnenschutz, Insektenschutz, Möbel- und Innenausbau, Bodenbeläge sowie sonstige Tischler-, Reparatur- und Montagearbeiten.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonstige ausdrücklich getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, vier Wochen ab Angebotsdatum gültig.

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot sowie gegebenenfalls zugehörigen Zeichnungen, Aufmaßunterlagen und Auftragsbestätigungen.

Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebotes bzw. durch eine entsprechende Auftragserteilung und unsere Annahme zustande.

Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu Mehrkosten und einer Anpassung der Ausführungszeit führen.

§ 3 Aufmaß und vorhandene Bausubstanz

Unsere Angebote und Kalkulationen beruhen auf den zum Zeitpunkt des Aufmaßes bzw. der Besichtigung erkennbaren baulichen Gegebenheiten.

Verdeckte Schäden, mangelhafte oder nicht ausreichend tragfähige Untergründe, Feuchtigkeitsschäden, Fäulnis, Hohlräume, nicht erkennbare Leitungen sowie andere erst während der Ausführung erkennbare bauliche Umstände sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern sie bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren und nicht ausdrücklich berücksichtigt wurden.

Werden während der Arbeiten solche Umstände festgestellt und sind dadurch zusätzliche Leistungen erforderlich, informieren wir den Auftraggeber. Zusätzliche Arbeiten werden nach Abstimmung gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Arbeiten erforderlichen Bereiche und Zugänge zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich sind.

Möbel, Gardinen, Dekorationsgegenstände und andere bewegliche Gegenstände sind aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich zu entfernen oder ausreichend zu schützen.

Der Auftraggeber hat uns vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte verdeckte Elektro-, Wasser-, Heizungs-, Gas-, Daten- oder sonstige Leitungen sowie besondere bauliche Gegebenheiten hinzuweisen.

Zusätzlicher Aufwand oder Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können gesondert berechnet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§ 5 Leistungsumfang und Nebenarbeiten

Geschuldet werden ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen.

Insbesondere sind Putz-, Maurer-, Maler-, Fliesen-, Elektro-, Sanitär- und sonstige Folgearbeiten nur Bestandteil unserer Leistung, wenn sie ausdrücklich angeboten oder vereinbart wurden.

Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne, besondere Hebemittel und sonstige außergewöhnliche Hilfsmittel sind ebenfalls nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nach Abschluss unserer Arbeiten wird der unmittelbare Arbeitsbereich besenrein hinterlassen. Eine Fein- oder Grundreinigung ist nicht Bestandteil unserer Leistung.

§ 6 Fenster, Türen und vorhandene Anbauteile

Vorhandene Rollläden, Jalousien, Raffstores, Plissees, Insektenschutzanlagen, Fensterbänke und sonstige Anbauteile können aufgrund geänderter Abmessungen, Anschlusssituationen oder technischer Anforderungen gegebenenfalls nicht weiterverwendet werden.

Die Wiederverwendung, Anpassung oder Erneuerung solcher Bauteile ist nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist.

§ 7 Bauwerksabdichtung bei bodentiefen Elementen

Die Montage von Fenstern und Türen umfasst ausschließlich die im Angebot beschriebenen Anschluss- und Abdichtungsarbeiten.

Die weiterführende Bauwerksabdichtung bei bodentiefen Fenster- und Türelementen sowie der Anschluss an Terrassen-, Balkon-, Flachdach- oder sonstige Abdichtungssysteme ist nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich angeboten wurde.

Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke müssen vor Beginn unserer Arbeiten fachgerecht ausgeführt sein.

§ 8 Lüftung bei Fenstererneuerung

Durch den Austausch vorhandener Fenster und Türen gegen moderne, dichtere Bauteile kann sich der natürliche Luftwechsel eines Gebäudes deutlich verändern.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit einem Fensteraustausch die Prüfung bzw. Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach den jeweils geltenden technischen Regeln erforderlich sein kann.

Eine entsprechende Planung oder die Erstellung eines Lüftungskonzeptes ist nur Bestandteil unserer Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 Zusatz- und Änderungsleistungen

Vom Auftraggeber nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

Gleiches gilt für Leistungen, die aufgrund vorher nicht erkennbarer baulicher Gegebenheiten erforderlich werden und nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

Soweit möglich, werden solche Zusatzleistungen vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Soweit hierfür kein gesonderter Preis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Verrechnungssätze.

§ 10 Liefer- und Ausführungszeiten

Angegebene Liefer- und Ausführungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, vorübergehend nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ausgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen informiert.

§ 11 Abnahme

Nach Fertigstellung einer abnahmepflichtigen Werkleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung bzw. im Angebot angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

Bei umfangreicheren Aufträgen können Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart bzw. im gesetzlichen Umfang verlangt werden.

Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen berechtigter Mängel bleiben unberührt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch Einbau oder Verbindung rechtlich Bestandteil eines Grundstücks oder einer anderen Sache geworden sind.

§ 14 Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel zeitnah mitzuteilen und uns Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung zu geben.

Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

§ 15 Glas und optische Eigenschaften

Die Beurteilung der visuellen Qualität von Verglasungen erfolgt nach den jeweils einschlägigen anerkannten Regeln und fachlichen Richtlinien für Glas im Bauwesen.

Produktions- und materialtypische Erscheinungen, die nach diesen Regelwerken zulässig sind, stellen keinen Mangel dar.

§ 16 Naturprodukte

Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung und Wuchsmerkmalen sind materialtypisch und stellen innerhalb des natürlichen bzw. vereinbarten Erscheinungsbildes keinen Mangel dar.

Entsprechendes gilt für natürliche Veränderungen des Materials infolge von Licht- und Umwelteinflüssen.

§ 17 Muster, Farbtöne und Oberflächen

Muster, Abbildungen und Farbdarstellungen dienen der Orientierung. Geringfügige Abweichungen, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Materialien, Chargen, Oberflächenstrukturen, Lichtverhältnisse oder Bildschirmdarstellungen, können auftreten.

Vereinbarte Beschaffenheiten bleiben hiervon unberührt.

§ 18 Haftung

Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 19 Widerrufsrecht von Verbrauchern

Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher aufgrund der Art und Weise des Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belehrt.

Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 20 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, ein Gerichtsstand am Sitz unseres Unternehmens vereinbart werden.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.